LWL-Umlageerhöhung für 2017 abgemildert
Die Ausgleichsrücklage des Landschaftsverbandes beträgt nach aktuellen Rechnungen zum Jahresende rund 30 Mio. Euro. Dies sah vor zwei Wochen noch ganz anders aus. LWL-Landesdirektor Löb und Kämmerer Dr. Lunemann schlagen nun vor, aus dieser Rücklage 25,4 Mio. Euro einzusetzen, um den geplanten Anstieg der Umlage um 0,2 Punkte zu senken.
Nachstehend zur Erinnerung der Prozess zur Festlegung der Umlage 2017 bis zum Ergebnis am 2. Dezember:
Umlagehöhe 2016: 16,7 Punkte
Mittelfristige Finanzplanung LWL: 17,1 Punkte
Ankündigung LWL Direktor vor 1,5 Monaten: 17,85 Punkte
Einbringung durch den LWL-Kämmerer in der vorletzten Woche: 17,6 Punkte
Vorschlag Verwaltung in der Klausurtagung der CDU-Fraktion am 2. Dezember: 17,4 Punkte
Einstimmiger Beschluss CDU-Fraktion (bei einer Enthaltung): 17,4 Punkte
Die SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung hat am 3. Dezember einen identischen Beschluss gefasst. Damit steht der Verabschiedung des Hebesatzes 2017 in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 2. Februar 2017 nichts mehr im Wege.
Ludger Samson, CDU Mitglied beim LWL: „Ich denke, der Kreis kann mit diesem Beschluss leben. Durch diese Entscheidung ist es möglich, den Kreistagsbeschluss vom 21. November ohne größere Belastungen für die Kreiskasse einzuhalten.“
Der Kreistag hatte damals eine Erhöhung von nur 17,3 Punkten in seinen Haushalt eingestellt und damit sichergestellt, dass unsere Städte verlässlich planen können. Die zusätzlichen Ausgaben für den Kreis sind durch diesen Beschluss von 2,85 Mio. Euro auf rund 950T Euro zurückgegangen.
Samson abschließend: „In meinem Wortbeitrag in der CDU-Fraktion habe ich die LWL-Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich der Konflikt mit den Mitgliedskörperschaften bei der Haushaltsberatung 2018 in aller Schärfe erneut stellt. Dabei gilt es drei wesentliche Punkte zu beachten:
1. Die Ausgleichsrücklage des LWL ist am Jahresende 2017 gegen Null gefahren. Ein zukünftiger Rückgriff zur Senkung von Umlagesteigerungen ist nicht weiter möglich.
2. Der Anstieg der Wiedereingliederungshilfe um prognostizierte 120 Mio. Euro jährlich ist auch durch noch so harte Sparergebnisse beim LWL nicht zu kompensieren. Hier sind die Landes- und auch die Bundesregierung in der Pflicht, über das Jahr 2018 hinaus die Sozialkosten, die aufgrund von Gesetzen des Landtages NRW und Deutschen Bundestages vor Ort in unseren Kommunen anfallen, zu erstatten.
3. Die kommunale Familie, ob Städte, Kreise oder LWL, muss auch in den nächsten Jahren weiter kräftig sparen, um den Anstieg der Sozialkosten aufzufangen. Dies kann nicht ewig so weitergehen. Weitere kommunale Steuererhöhungen, wie bsw. die Erhöhung der Grundsteuer auf über 1000 Punkte, obwohl im Einzelfall von Bezirks- und Landesregierung eingefordert, wird es mit der Union im Kreis nicht geben. Ich fordere die NRW-Landesregierung auf endlich das zu tun, was laut Verfassung eine der zentralen Aufgaben des Landes NRW ist: Die Städte, Kreise und Landschaftsverbände mit ausreichend Geld auszustatten, damit diese zumindest ihre Pflichtaufgaben ohne Kreditaufnahme erfüllen können.“